Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Man muss auch mit der Justiz rechnen.
Dieter Hildebrandt
Die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsrechts sind in einer Vielzahl europarechtlicher, verfassungsrechtlicher, privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und kollektivrechtlicher Gesetze normiert. Sozialversicherungsrechtliche Regelungen wirken stark determinierend. Das Arbeitsrecht wird aufgrund der Zurückhaltung des Gesetzgebers erheblich stärker richtungsweisend durch die Rechtsprechung geprägt und bestimmt als andere Rechtsgebiete. Der juristische Laie vermag deshalb und angesichts der Komplexität der Rechtsmaterie anhand der Gesetzestexte und allgemein zugänglicher Gerichtsentscheidungen nur schwer die für ihn bedeutsamen Fragen selbst zu formulieren und zu beantworten. Das in Arbeitsverträgen dem Wortlaut nach Vereinbarte ist oft kraft gesetzlicher Regelungen nicht das, was tatsächlich gilt. Zur Bestimmung der eigenen Rechtsposition ist deshalb professionelle Hilfe dringend geboten.
Ich berate und betreue Arbeitgeber, Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte, Beamte und Betriebsräte und vertrete diese außergerichtlich und gerichtlich.
In Deutschland bin ich postulationsfähig vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht, allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, allen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht und schließlich vor allen Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.
In zahlreichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht erworbene Erfahrungen und Kenntnisse qualifizieren mich für die eingehende Prüfung von Erfolgsaussichten sowie ggf. Einlegung und Begründung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde sowie nachfolgender Vertretung im Revisionsverfahren.
Daneben bearbeite ich ständig Mandate auch in allgemeinen zivilrechtlichen, familienrechtlichen und bei Interesse auch verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Im arbeitsrechtlichen Kontext übernehme ich auch die Strafverteidigung meiner Mandanten. Bei Anfragen meiner Mandanten in Spezialgebieten, mit denen ich mich nicht beschäftige, oder wegen der erforderlichen Vertretung vor dem Bundesgerichtshof kann ich kompetente und zugelassene Kollegen empfehlen, mit denen ich zusammenarbeite.
Ich stehe Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Problemlagen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, bei der Administration von Arbeitsverhältnissen im Konfliktfall, bei der strategischen Unternehmensplanung und -gestaltung, bei Kündigung und Kündigungsschutzklagen und in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Für mittelständische Unternehmen stehe ich als ständiger Berater der Personalabteilung zur Verfügung.
Ich berate, vertrete und betreue Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, insbesondere wegen Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Lohnansprüchen, Urlaub, Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklagen, Arbeitszeugnis, Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Teilzeit- und Altersteilzeit sowie bei Diskriminierung und Mobbing. Vertiefte Kenntnisse bestehen auch im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes, insbesondere in Eingruppierungsangelegenheiten. Im Sozialversicherungsrecht übernehme ich u.a. Mandate wegen Sperrfrist, Rente, Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld, Schwerbehinderung, Gleichstellung und Arbeitsunfall.
Führungskräfte in Unternehmen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer stehen regelmäßig als Repräsentant des Arbeitgebers den Arbeitnehmern gegenüber, gelegentlich auch im arbeitsrechtlichen Konflikt außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Im Konfliktfall zwischen Führungskräften und der Gesellschaft gelten abweichend zahlreiche Besonderheiten, die die Hinzuziehung eines erfahrenen Beraters dringend geboten erscheinen lassen. Nur der über seine Rechte und Möglichkeiten Informierte wird hier auch taktisch schlau vorgehen. Sofern das Landgericht im nicht zu verhindernden Streitfall zuständig ist, herrscht zudem Anwaltszwang.
Beamte haben viele Vorteile, im Konfliktfall aber durchaus Nachteile, gegenüber Arbeitnehmern (Bismarcks „Zuckerbrot und Peitsche“ wirken fort). Ich berate, begleite und vertrete u.a. bei Beförderungsbegehren, Versetzung, dienstlicher Beurteilung, im Konkurrentenstreit sowie im behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Ich stehe Betriebsräten für Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und im Individualarbeitsrecht zur Verfügung und berate, vertrete und betreue Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Betriebsänderungen, Ausgestaltung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan, Ausgestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Uelleber Straße 5
99867 Gotha
Fon: 036 21-36 17 17
Fax: 036 21-36 17 18
Friedrich-Rückert-Straße 8
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